
Deutscher IPTV Verband nimmt Stellung zum Urheberrecht und plädiert für eine stärkere Berücksichtung der Kreativschaffenden bei der Haushaltsabgabe
Am 10. Juni traf sich der Vorstandsvorsitzende des Deutschen IPTV Verbandes Alexander Schulz-Heyn gemeinsam mit dem Filmanwalt und DIPTV Mitglied Dr. Ralph Graef (GRAEF Rechtsanwälte) mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Vertretern des Referats für Urheber- und Verlagsrecht des Bundesministeriums der Justiz für ein internes Gespräch im BJM in Berlin. Zentrale Themen des Gesprächs waren der sog. 3. Korb zur Novelle des Urheberrechts und Refinanzierungsmodelle für Medieninhalte im Internet, insbesondere für IPTV Angebote, beispielsweise durch eine Erweiterung der Urheberrechtsabgabe für Gerätehersteller auch für Internetprovider.
„Es ist wichtig, dass Mediensubventionen für alle Beteiligten zugänglich sind und insbesondere kleine und mittelständische IPTV Produktionen nicht vergessen werden“, erinnerte Alexander Schulz-Heyn und plädierte weiterhin „Vor dem Hintergrund, dass IPTV die Medienvielfalt massiv stärkt und so auch im Sinne des Kultur- und Bildungsauftrags agiert, muss ein Umdenken passieren, bei dem alle Produktionsunternehmen eine faire Chance erhalten, ihre Ideen und Konzepte vor einem objektiven und transparenten Gremium vorzustellen zu können und auch finanziert zu bekommen.“
Herr Dr. Graef trug die urheberrechtliche Position des DIPTV zum 3. Korb vor und plädierte für eine Zulassungsfreiheit von IPTV Sendern im Rundfunkstaatsvertrag. „Angesichts der Diversifizierung der Angebote im Internet kann von einer Breitenwirkung eines einzelnen IPTV Anbieters kaum noch gesprochen werden. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Zulassungspflicht von Rundfunksendern wie Suggestivkraft und Breitenwirkung lassen sich – anders als das Kriterium der Aktualität – auf IPTV Sender nicht übertragen. „, so Dr. Graef.
Aufgrund der medienpolitischen Anregungen wurde der Deutsche IPTV Verband in den Kreis der Beteiligten zum Thema Novelle des Urheberrechts aufgenommen.
Die Bundesjustizministerien begrüßt den intensiven Dialog mit allen relevanten Gruppen, um in einem transparenten Verfahren die Grundlagen für das Gesetzesverfahren zu erarbeiten.