Workshop 16.Januar 2013: Crowdinvesting für TV-Sender

Crowdinvesting ist derzeit eines der beherrschenden Themen der digitalen Gesellschaft. Mit Crowdinvesting können Produzenten ihre Filmprojekte von vielen Internetnutzern finanzieren lassen. Der Investor wird zum Co-Produzenten und wird an den späteren Erträgen beteiligt. Die Methode hat seinen Ursprung in den USA, wo sich dortige Crowdfunding Plattformen wie Kickstarter oder Indigogo mit immer höheren Projektsummen überschlagen, die erfolgreich akquiriert worden sind.

Demokratie-Abgabe für ein demokratischen ÖRR

Doch könnte das Modell auch für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk interessant sein? Wenn der Zuschauer nicht nur einfach seine ohnehin umstrittende Haushaltabgabe überweist und sich dann ärgert, welche fragwürdigen Sendungen damit finanziert werden. Könnte Crowdinvestment die Antwort auf die stetig sinkende Akzeptanz von ARD und ZDF sein, die im Internet keine 2% Einschaltquote erreichen? Oder sind die Zuschauer nicht in der Lage selbst zu entscheiden, welches Programm gut für sie ist?

Diskutieren Sie mit

Grund genug sich der Sache im Rahmen eines Workshops näher anzuschauen. Der Eintritt ist frei, Anmeldung erforderlich. Diskutieren und streiten Sie mit am 16.Januar in Berlin.

Diese Workshop wird unterstützt von der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) in Stuttgart sowie der Humboldt Media School und ist der erste Teil einer 3-teiligen Veranstaltungsreihe des Deutschen IPTV Verbandes im Rahmen des Innovationsforums Unternehmen-Region des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Programm

Datum

16.Januar 2013

13:00 Empfang

14:00 Begrüßung

18:00 Buffet

19:30 Ende der Veranstaltung

Ort

Landesvertretung des Landes Baden-Württemberg

Tiergartenstraße 15

10785 Berlin

13:00 Uhr  

Empfang

14:00 Uhr

Begrüßung

Prof. Dr. Udo Mildenberger, Hochschule der Medien Stuttgart,

Dekan Fakultät Information und Kommunikation

14:15 Uhr

Crowd Funding, Crowd Investment, Crowd Sourcing

Bedarfe und Konzepte

Alexander Schulz-Heyn

Vorstand, Deutscher IPTV Verband e.V.

Karsten Wenzlaff

Geschäftsführer, Institut für Kommunikation in sozialen Medien

Oliver Damian

Managing Director, 27 Films Productions

Stefan Hanitzsch

Produzent, Stoersender.tv

Akzeptanz der GEZ/ÖR vor dem Hintergrund der neuen Haushaltsabgabe

Jessica Becker und Änne-Marthe Kühn, Humboldt Universität zu Berlin

15:15 Uhr

Rechtliche und politische Herausforderungen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Partizipation in der Programmgestaltung

Prof. Dr. Wolfgang Schulz

Direktor, Hans-Bredow-Institut Hamburg

Dr. Wolfgang Kreißig

Staatsministerium Baden-Württemberg

kurze Pause

16:00 Uhr

Gesellschaftliche Implikationen

Neue Partizipationsmöglichkeiten am öffentlich-rechtlichen System

Oliver Passek

ZDF-Fernsehrat

Gesellschaftliche Implikationen für die Medienfinanzierung der TV Sender

Prof. Dr. Mike Friedrichsen

Hochschule der Medien Stuttgart

Humboldt Media Business School, Berlin

Prof. Dr. Wolfgang Mühl-Benninghaus

Humboldt Universität zu Berlin, Humboldt Media Business School

Thomas Langheinrich

Präsident, Landesanstalt für Kommunikation (LfK) Baden Württemberg

kurze Pause

17:00 Uhr

Offener Dialog

Das Öffentlich Rechtliche Internet im 21. Jahrhundert

Moderation

Karsten Wenzlaff

Geschäftsführer, Institut für Kommunikation in sozialen Medien

Thomas Langheinrich

Präsident, Landesanstalt für Kommunikation (LfK) Baden Württemberg

Oliver Passek

Mediensprecher, Bündnis 90/die Grüne

Oliver Damian

Managing Director, 27 Films Productions

Stefan Hanitzsch

Produzent, Stoersender.tv

Zusammenfassung und Ausblick

18:00 Uhr

Buffet

19:30 Uhr

Ende der Veranstaltung

Haushaltsabgabe 2.0

Damit wir alle gerne für das ÖRR bezahlen, ein Vorschlag den wir gerne im Rahmen unseres Workshops am 16.Januar in Berlin erörtern wollen:

  1. 1) Die Sendeanstalten nehmen ab sofort Programmideen und deren Herstellungskosten auf. Die Anstalten prüfen Ideen nach Versorgungsauftrag und Herstellungskosten nach Plausibilität (siehe auch 3-Stufen-Test). Gerne auch transparent offen im Netz.
  2. 2) Programmideen können alle einbringen.
  3. 3) Nach bestandenem Test, können alle Bürger ihre Haushaltsabgabe auf ein oder mehrere Projekte investieren (nach Prinzip des Crowdinvestment). Kann ein Projekt die Herstellungskosten nicht auf sich vereinen, erhält der Zuschauer seinen Einsatz zurück und kann neu disponieren.
  4. 4) Kommen die Herstellungskosten zusammen, wird produziert. Die Inhalte gehören zu 50% den Zuschauern, die investiert haben und 50% den Kreativschaffenden. Die Gebühren der Bürger, die sich nicht an der Haushaltsabgabe 2.0 beteiligen, stehen klassisch den ÖRR-Intendanzen zur Verfügung. Es findet also eine sanfte Evolution zum bisherigen System statt.

Diejenigen, die mitwirken wollen, haben nun direkten Einfluss auf das Programm und machen es besser (was freilich noch zu beweisen gilt). Lassen wir es uns probieren.

Finanzierung

Die zusätzlichen Kosten für die Ideenprüfung kann durch die Mehreinnahme der Haushaltsabgabe finanziert werden. Wir schätzen etwa 30-50 Millionen Mehraufwand für alle Landesmedienanstalten. Weiterhin gehen wir davon aus, dass sich in den ersten 3 Jahren, 3%-10% aller Haushalte an der  Haushaltsabgabe 2.0 beteiligen werden. Das entspricht ca. 250 Millionen Euro bis 750 Millionen Euro. Ein Beitrag, der wirklich den Namen Demokratie Abgabe verdient.

Firmen und andere jursitische Personen dürfen nicht an der Haushaltsabgabe 2.0 teilnehmen.

 

Crowdinvesting zur Stärkung der Medienkompetenz, Sicherung der Medienvielfalt und Steigerung der Wertschätzung digitaler Inhalte

Themenfokus der Veranstaltung:

Crowdinvesting ist derzeit eines der beherrschenden Themen der digitalen Gesellschaft. Crowdinvesting – übersetzt etwa “Schwarmfinanzierung” – ermöglicht es dem Filmproduzenten sein Projekt in Teilen oder vollständig von vielen Internetnutzern finanzieren zu lassen, der Geldgeber wird zum Co-Produzenten und profitiert an der späteren Verwertung anteilig. Die Methode hat seinen Ursprung in den USA, wo sich dortige Crowdfunding Plattformen wie Kickstarter oder Indigogo mit immer höheren Projektsummen überschlagen, die erfolgreich akquiriert worden sind.

Dass auch hierzulande eine Gruppe vieler kleiner Amateurinvestoren ein Startup auf finanzielle Füße stellen kann, hat sich in den vergangenen Monaten häufiger gezeigt. So sorgte beispielsweise Brainpool, die Macher der Fernsehserie „Stromberg“, für Furore, als sie für einen Kinofilm eine Million Euro per Crowdinvesting einsammelten. Nach Angaben der Crowdinvesting Plattform von Brainpool hätten auch noch erheblich mehr private Mittel eingesammelt werden können. Aber auch das Filmprojekt “Hotel Desire” nutzte die alternative Finanzierungsform erfolgreich und werbewirksam.

Doch wenn Crowdinvesting zunächst wie ein netter Marketing-Trick daherkommt, so entpuppt sich die Schwarmfinanzierung bei näherem Betrachten zu einem veritablen Paradigmenwechsel in der Medienlandschaft. Produzenten lösen sich vom starren, nicht selten einengenden Korsett komplexer Filmfördermechanismen. Zuschauer unterstützen Filmschaffende direkt und lernen als Co-Produzenten Lizenzrechte digitaler Inhalte aus einer neuen Perspektive zu schätzen.Dieser Paradigmenwechsel könnte auch weitreichende Implikationen und Optionen für den Öffentlichen Rundfunk hervorrufen. Ein guter Grund, sich mit der Thematik Crowdinvesting näher zu befassen.

Der Workshop möchte das Angebot unterbreiten, “ergebnisoffen” darüber zu diskutieren, ob und wie Crowdinvesting den deutschen TV-Markt im Allgemeinen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Besonderen bereichern könnte. So wäre beispielsweise eine Plattform von Sendern denkbar, die es den Zuschauerinnen und Zuschauern ermöglicht, mit Teilen ihrer Rundfunkgebühren auf Vorschläge zur Umsetzung von Rundfunkproduktionen zu setzen, die vom Betreiber zuvor geprüft und zur Auswahl gestellt worden sind. Es wäre zu evaluieren, ob diese Plattform dazu beitragen kann, die Akzeptanz der in Kritik geratene Rundfunkfinanzierung insbesondere in den Reihen der relevanten Zielgruppen durch das Prinzip der Mitentscheidung an der Programmgestaltung positiv zu beeinflussen. Neben einer möglichen Wiedergewinnung der Relevanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks insbesondere im mannigfaltigen Internet böte das Konzept auch Möglichkeit zusätzlicher (personengedeckelter) Geldakquise.

Selbstverständlich muss kritisch diskutiert werden, ob und inwiefern der Partizipationsgedanke überhaupt in das bestehende rundfunkrechtliche Rahmenkonzept integrierbar wäre und zu welchen Folgen und Konsequenzen er führt. nVielleicht ergeben sich in der offenen Diskussion unter Experten einige interessante Denk- oder Lösungsansätze. So führt uns der Diskurs des Crowdinvestings letztlich zum Aspekt, wann und in welchem Fall die Crowd im Sinne des Gemeinwohls richtige redaktionelle Entscheidungen treffen kann und in welchen Fällen sie schlicht überfordert ist oder es ihr an der medienpolitischen Weitsicht mangelt. Es ist also die Frage zu diskutieren, ob sich das plebiszitäre Prinzip über die der Expertenentscheidung stellen kann und wann es versagt. Diese Erkenntnisse können uns direkt zum Selbstverständnis des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks insgesamt führen. Denn ist nicht eines der übergeordnete Aufgaben des Öffentlichen Rundfunks, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, genau diese ausgewogenen Entscheidungen zu treffen?

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre (u. a. Forderungen nach Volksentscheiden, unkomplizierte Partizipation in der politischen Debatte, etc.) stellen sich übergeordnete Fragestellungen zur Funktion der Demokratie in der digitalen Gesellschaft. Die Diskussion über das vollständige Fehlen und die jederzeit eingeforderte Mitentscheidung steht somit auch im Kontext der Crowdfinanzierung als Ergänzung zur GEZ im Mittelpunkt.

Mit der Workshop-Tagung soll ein völlig neues Konzept im Expertenkreis offen und ohne Beschränkungen diskutiert werden. Letztlich ist das Ziel, die neuen Möglichkeiten der digitalen Welt mit den etablierten und bewährten Rahmenbedingungen zu verknüpfen, um das öffentlich rechtliche Rundfunksystem für die Herausforderungen von morgen zu rüsten und die (Medien-) Gesellschaft zu vervollkommnen.

 

Demokratie-Abgabe für einen partizipativen ÖRR

Haushaltsabgabe 2.0 – Demokratische Beitragsvergabe

Die Haushaltsabgabe für den Öffentlich rechtlichen Rundfunk, die für 2013 einen Finanzbedarf von 8,67 Mrd Euro angemeldet haben, ist in aller Munde. Während der öffentlich rechtliche Rundfunk sein Programm als exklusiver Garant politischer Meinungs- und Willensbildung der Bürger betrachten und seine Gebühren als Demokratie Abgabe bezeichnet, sehen andere in ihm genau das Gegenteil. Ein überkommendes System, welches in seiner Hybris der exklusiven Meinungswahrheit, das Potenzial des Internets nicht wahr haben möchte, welches längst die Aufgabe des ÖRR übernommen hat und die Internetnutzer weit besser informiert und zu Wort kommen lässt.

Neue Haushaltsabgabe verschärft die Diskussion

Anstoß der Debatte ist die neue Haushaltsabgabe, die, vom Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhoff ausgearbeitet und von den Landesregierungen einstimmig vor 1 ½ Jahren beschlossen, seit Anfang Januar in Kraft ist. Eine Beitragsreform wurde nach Ansicht von ARD und ZDF notwendig, um den Trend sinkender Gebühreneinnahmen entgegenzuwirken, die durch Abmeldungen entstanden (sei es auf Grund des demografischen Wandels, sei es aus Desinteresse oder auf Grund nicht durchführbarer weil verfassungswidriger Kontrollen).

Bemessungsgrundlage der neuen Haushaltsabgabe ist nicht mehr die Tatsache, ob ein Haushalt ein Empfangsgerät besitzt. Die Abgabe wird nun fällig, allein wenn die Einwohnermeldeämter einen Haushalt, die Handelsregister eine Betriebsstätte der GEZ (jetzt Beitragsservice) weitermeldet, ganz gleich, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist, oder nicht. Damit sind, abgesehen von Obdachlosen, alle Bürger zunächst einmal beitragspflichtig, eine Abwahl nicht mehr möglich. Demokratie sieht anders aus.

Nach Umfrage von Emnid findet eine Mehrheit von 60% die neue Abgabenform als äußerst ungerecht, weil selbst diejenigen zahlen müssen, die gar keinen Fernseher haben. Das sind laut statistischem Bundesamt immerhin 1,4 Millionen Haushalte. Auch Betriebe, die weder Augen noch Ohren haben, sondern aus Mitarbeitern bestehen, die die Gebühren bereits entrichtet haben, werden zur Kasse gebeten, willkürlich übrigens kleine Betriebe überproportional mehr als große.

Ob der Einzelne das Angebot des ÖRR auch tatsächlich nutzt, spielt in der Tat weder beim alten noch beim neuen Modell eine Rolle. Technisch wäre das mit Hilfe einer Verschlüsselung des ohnehin digitalen Sendesignals für TV und Internet leicht möglich, medienpolitisch aber nicht gewollt. Denn es droht damit endgültig das finanzielle Aus der ÖRR, die aber den verfassungsgerichtlich geforderten Grundversorgungsauftrag erfüllen müssen, so wird uns gesagt, ganz unabhängig von der Popularität und Einschaltquote ihres Programms

Was umfasst die Grundversorgung?

Erstaunlicherweise wurde die Frage nach Umfang und Inhalt der Grundversorgung bis heute von der Politik sträflich versäumt und vom ÖRR aus gutem Grund auf die lange Bank geschoben, wohl wissend, ob der finanziellen Abstriche, die drohen würden.

Währenddessen verlieren die meisten Interesse an der Grundversorgung des ÖRR. Die Akzeptanz der Bevölkerung insbesondere der Menschen unter 40 schwindet unaufhörlich. Der Durchschnittszuschauer von ARD und ZDF ist über 60 Jahre alt, also um 1950 geboren. (Die „Sendung mit der Maus“ wird von durchschnittlich 53 Jährigen konsumiert!) Das Fernsehen ist schon längst nicht mehr das Leitmedium von einst. Das Internet lief ihm den Rang ab. Allein schon das Wort “Öffentlich Rechtliches Internet” klingt bereits wie eine komische Kontradiktion. Dort die schwerfälligen Behörden in langen grauen Gängen, hier die bunte Vielfalt innovativer Start-Ups mit agilen Interaktionsfunktionen in Echtzeit. Und so wundert es nicht, dass im Internet der ÖRR mit 1,9% Einschaltquote quasi keine relevante Rolle mehr spielt, zu vielfältig und authentisch sind die anderen Angebote der professionellen Kreativen und tüchtigen Filmamateure.

Das Ende des ÖRR oder Chance für mehr Demokratie

Und in der Tat kann man ganz ernsthaft die Frage stellen, ob es jemandem auffallen würde, wenn es die Angebote des ÖRR im Internet nicht mehr geben würde. Würde Deutschland in Chaos und Bürgerkrieg verfallen? Sicher nicht. Ist der vielzitierte §5 des Grundgesetzes verletzt, welches dem Bürger den Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen garantiert und dem Bürger seine freie Meinungsäußerung einräumt? Oh nein, im Gegenteil: Das freie World-wide-web ist dafür konstruiert, Informationen abzurufen. Mehr noch, durch seine bidirektionale Struktur, eröffnet es uns die Chance, selbst eigene Informationen zu verbreiten zu geringen Kosten (geringer als die Kosten der Haushaltsabgabe). Fazit: Das Internet hat uns mehr Demokratie und Freiheit geschenkt, als jede Regierung zuvor.

Aber es würde dennoch ohne dem ÖRR etwas fehlen. Es würde eine mediale Autorität verloren gehen, die für den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft notwendig ist. Die uns davon abhält, egoistische Ziele oder Partialinteressen zu verfolgen. Die uns an die erkämpften Werte unseres friedvollen gesellschaftlichen Zusammenlebens erinnert, welche auf gegenseitigem Respekt und Demokratie basiert. Und die uns die Visionen auffächert, die wir gemeinsam erreichen können, in Einklang mit unseren Nachbarn und der Natur.

Dies ist der Grundauftrag, den es zu retten gilt. Doch wir sind erwachsener, aufgeklärter geworden. Ja vielleicht hat uns der ÖRR etwas dabei geholfen, das Internet macht es aber erst möglich. Wir können nun auf eigenen Füßen stehen. Der dezentrale ÖRR ist aus den Lehren Nazi-Deutschlands erwachsen. Dieser Ansatz ist richtig. Mehr Mitspracherechte kleinerer Gruppen. Wir müssen ihn nur einfach konsequent fortschreiten, damit totalitäre System nicht mehr entstehen können Tatsächlich ist das freie und unzensierte Internet der Garant privater und politischer Meinungs- und Willensbildung der Bürger und Versicherung gegen totalitäre Propaganda. Es ist Zeit den Mut zu ergreifen, nein, es ist unsere Pflicht, Zuschauer mehr Mitsprache einzuräumen, um zentralistische Strukturen ein für alle Mal zu verhindern. Das ist der verfassungmässige Grundauftrag des Grundgesetz §5.

Was haben wir zu verlieren? Das kostspieligste Mediensystem der Welt. Ein passabler Wetteinsatz. Was haben wir zu gewinnen? Das modernste und mutigste Mediensystem der Welt, für das uns andere demokratische Länder beneiden werden.

Denn würden die Prozesse des ÖRR uns mehr Mitsprachemöglichkeiten einräumen, käme zwangsläufig eine größere Identität mit dem Programm einher sogar mit digitalen Inhalten insgesamt und mithin eine größere Akzeptanz. Bindet man die Zuschauer ein in Fragen, welche Sendungen produziert werden und wie viel dafür ausgegeben soll, kommen wir der Antwort nach dem Grundversorgung erheblich näher, als jede bevormundende und theoretisierende Institution dies je schaffen könnte.

Derzeit sind die Prozesse völlig undurchsichtig und gänzlich undemokratisch, nicht zuletzt zum Leidwesen vieler Kreativschaffenden, die mit guten Ideen nicht gehört werden und resignieren oder, schlimmer noch, sich anpassen und zu willfährigen Auftragsgehilfen werden. Gleichzeitig werden zweifelhafte Unterhaltungssendungen (Jauch, Schmidt, Gottschalk oder Fussballvereine) mit mehreren 100 Millionen bezahlt und zynisch als Grundversorgung deklariert, bei dem jedem aufgeklärten Bürger ein Beigeschmack von Brot und Spiele aufstößt.

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