Beitragsordnung des Deutschen IPTV Verbandes
§1 Beitragshöhe und Zahlungsfrist
(1) Die Höhe des Regelbeitrags bemisst sich bei natürlichen Personen nach einer Einzelpauschale, bei juristischen Personen anhand der Umsatzerlöse.
(2) Der Jahresbeitrag reduziert sich je nach tatsächlicher Vereinszugehörigkeit kalendertäglich zum Jahresende.
(3) Die Beiträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skonto an den Deutschen IPTV Verband zu zahlen.
(4) Das Mitglied erteilt dem Verein eine Einzugsermächtigung zur Zahlung der Beiträge.
§2 Umsatzbemessung
(1) Die Umsatzerlöse bestimmen sich nach §277 Abs1. HGB unter Einschluss der Exportumsätze. Erzielt ein Mitglied keine oder im Wesentlichen keine Umsätze nach §277 Abs1. HGB, sondern finanziert es sich primär aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder von dritter Seite, so tritt der Betrag dieser Zuwendung an die Stelle des Umsatzes.
(2) Die Beitragsstaffel ist in der Tabelle im Anhang „Umsatzbemessung“ beschrieben.
§3 Einzelpauschale
(1) Ordentliche Mitglieder zahlen, sofern sie natürliche Personen sind, eine feste Einzelpauschale. Studenten, Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 29. Lebensjahr können reduzierte Beitragssätze erhalten (50% des Regelbeitrages für natürliche Personen). Sie kommen in den Genuss des reduzierten Beitragsatzes, wenn sie eine Kopie des aktuellen Studenten/ Schülerausweises mit dem Antrag und jeden Januar dem Vorstand schriftlich vorlegen. Wird der Nachweis im Januar versäumt oder die Altersgrenze überschritten, wechseln sie automatisch in die reguläre Mitgliedschaft für natürliche Personen.
(2) Die Beitragsstaffel ist in der Tabelle im Anhang “ Einzelpauschale “ beschrieben.
§4 Tickets
(1) Mit der Beitragszahlung erhält das Mitglied eine festgelegte Anzahl von Tickets, die das Mitglied berechtigen, Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
(2) Tickets gelten nur für Personen, für die sie ausgestellt wurden.
(3) Die Anzahl der Tickets kann aus den Bemessungstabellen entnommen werden.
§5 Prämien
(1) Der Verband erstattet dem Werbenden einen halben Quartalsbeitrag des neuen Mitglieds auf die nächste Beitragszahlung des Werbenden.
(2) Barauszahlung von Prämien ist nicht möglich.
Anhang Einzelpauschale
Bez. | Mitgliedschaft | Gültigkeit | Jahresbeitrag | Tickets | Stimmrecht |
P | Personen | für Personen | €120,- | 1 | 1 Stimme ab dem 1 Jahr der Mitgliedschaft |
S | Studenten/Schüler/Auszubildende | Studenten, Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 29. Lebensjahr | €60,- | 1 | 1 Stimme ab dem ersten Jahr der Mitgliedschaft |
Bez. | Mitgliedschaft | Gültigkeit | Jahresbeitrag | Tickets | Stimmrecht |
C500 | Unternehmen Mirgliedschaft | Für Unternehmen/Institutionen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 0,5 Mio | €120,- | 1 | 1 Stimme |
C2 | Unternehmen Mirgliedschaft | Für Unternehmen/Institutionen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 2 Mio | €480,- | 4 | 1 Stimme |
C2Plus | Unternehmen Mirgliedschaft | Für Unternehmen/Institutionen mit einem Jahresumsatz von ab € 2 Mio | €1.500,- | 12 | 1 Stimme |
Vertragsbedingungen
Datenschutz
Ich willige ein, dass der Deutsche IPTV Verband (DIPTV) e. V., die mit ihm verbundenen Gesellschaften im erforderlichen Umfang allgemeine Mitgliedschafts- und Leistungsdaten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in gemeinsamen Datensammlungen führen und diese Daten an Vertragspartner des DIPTV übermitteln, soweit dies zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen unabdingbar ist.
Bankeinzug
Ich ermächtige den DIPTV e.V. die Beiträge für die Mitgliedschaft zum Deutschen IPTV Verband bei Fälligkeit im Banklastschriftverfahren einzuziehen. Ich kann jederzeit die Einzugsermächtigung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise widerrufen.
Die Kosten für Rückbelastungen von Einzugsaufträgen, die dadurch entstehen, dass auf dem Konto des Mitglieds in Höhe des Beitrages keine Deckung vorhanden ist oder weil es das Mitglied versäumt hat, den Verein rechtzeitig über eine Kontoänderung zu informieren, werden zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag erhoben.
Online Rechnung
Ich akzeptiere Online Rechnungen. Für Rechnungen in Papierform können zusätzlich 3 Eur für Erstellung sowie Versandgebühren berechnet werden.
Widerrufsrecht
Sie können Ihren Antrag nach Erhalt der Unterlagen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform gegenüber dem DIPTV e.V. per Post, Telefax oder E-Mail widerrufen. info@diptv.org (rechtzeitige Absendung genügt).
Nehmen Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistungen aus der DIPTV-Mitgliedschaft in Anspruch, ist ein Widerruf Ihres Antrages nicht mehr möglich.