
DIPTV-Vorstandsvorsitzender Alexander Schulz-Heyn im Interview mit iptv-anbieter.info zu den Fragen, warum es im IPTV heute ein rechtliches „Korsett“ gibt, was die Konsequenzen hieraus sind und wie die Situation entschärft werden könnte.
Das Interview finden Sie unter http://www.iptv-anbieter.info/iptv-news/iptv-und-die-reform-der-rundfunkgesetze/.
IPTV bzw. WebTV sind relativ junge Techniken gemessen am Rundfunkstaatsvertrag. Dieser wurde von den geistigen Urhebern u.a. geschaffen, um die einseitige Meinungsbildung in Medien zu verhindern und die daraus resultierende Gefahr einer Manipulation zu minimieren. Denn wer die Medien dominiert, dominiert auch die Massen. Doch die Gesetze stammen noch aus einer Zeit vor dem Internet. Was bedeutet das für IPTV & Co. ?
Selbst kleine WebTV-Sender sind praktisch der Regulierung unterworfen und müssen eine Zulassung erwirken. Dies ist kostenintensiv und gefährdet wahrscheinlich die Medienvielfalt. Gerade jetzt, wo durch Internetfernsehen diese erblühen könnte, wie nie zuvor. Wir fragen daher, ob es einer Reform bedarf und die Gesetze dem 21. Jahrhundert langsam angepasst werden müssen.
Wir sprachen dazu mit Alexander Schulz-Heyn vom Deutschen IPTV-Verband. Das dreiteilige Interview diskutiert insbesondere diese Frage. Teil 1 liefert eine kurze Historie zum Rundfunkstaatsvertrag und der berechtigten Notwendigkeit der Reglementierung. Teil 2 des Interviews widmet sich der rechtlichen Problematik des Themas und zeigt Lösungsansätze auf. In Teil 3 geht es um die wirtschaftliche Basis für innovative und beliebte IPTV bzw. WebTV-Angebote und der Differenzierung nach technischen Übertragungswegen und deren Behandlung nach dem Rundfunkstaatsvertrag.
Der Deutsche IPTV Verband ist ein Zusammenschluss kleiner und mittelständischer IPTV Unternehmen. Als Grassroot Netzwerk vertreten seine Mitglieder die Überzeugung, dass man gemeinsam mehr erreichen kann. Das spiegelt sich auch darin, dass eine optimierte Kooperation von Technik und Inhalt angestrebt wird, um für die Kunden ein attraktives Angebot zu gestalten.
Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber TV-Sendern, Aggregatoren, der Werbeindustrie und auch den Zuschauern sowie gesetzgeberischen Institutionen.
Wir wollten wissen, warum IPTV in Deutschland einen schweren Stand hat und wie die Gesetzeslage diesbezüglich verbessert werden könnte. Herr Alexander Schulz-Heyn, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen IPTV Verbands, geht mit uns diesen Fragen in einer dreiteiligen Serie auf den Grund.
In Teil 1 tauchen wir in die Historie ab, in Teil 2 beleuchten wir die aktuelle rechtliche Problematik und Lösungsansätze und in Teil 3 beschäftigen wir uns mit den verschiedenen technischen Ansätzen und damit einhergehenden Rahmenbedingungen.
Wir nehmen Sie dabei mit auf eine Reise, die ein Ziel hat: Ihnen als Benutzer eine maximale Medienvielfalt anzubieten, damit Sie die freie Wahl haben!
Gespräch mit dem deutschen IPTV Verband DIPTV
Wir wollten von Herrn Schulz-Heyn wissen, warum es diesen Lizenzdschungel mit dem rechtlichen Korsett überhaupt gibt, was die historischen Gründe und daraus resultierenden Konsequenzen sind.
Teil 1: Gespräch mit Alexander Schulz-Heyn, vom Deutschen IPTV Verband: „Es ist an der Zeit, alte Zöpfe abzuschneiden und Gesetze zu verabschieden, die heute anwendbar sind!“
Schulz-Heyn: Dem Rundfunk wird seit jeher eine besondere Wirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung zugesprochen, da er mit relativ geringem technischem Aufwand einen großen Teil der Gesellschaft mit Informationen erreichen kann. Besonders das Rundfunkfernsehen mit seiner Suggestionskraft birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Aus diesen Gründen entschied das Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen, dass Rundfunk einer Regulierung, insbesondere einer Zulassungspflicht, unterliegen soll. Damit wird gewährleistet, dass journalistische Grundprinzipien eingehalten werden. Zudem soll vermieden werden, dass TV Anbieter die Möglichkeit der einseitigen Meinungsbildung ausnutzen.
Live senden darf nur, wer die entsprechende Zulassung hat – sagt das Gesetzbuch.
Über die Zulassungsbedürftigkeit entscheidet die zuständige Landesmedienanstalt anhand der Merkmale a) Breitenwirkung, b) Aktualität und c) Suggestivkraft.
Konkret: Wenn ein Angebot potenziell Live ausgestrahlt wird und Millionen von Menschen erreichen kann, erfüllt es den Tatbestand der Aktualität und Breitenwirkung – und ist somit zulassungspflichtig. Eine Suggestionskraft wird bewegten Bildern ohnehin immer vorgehalten.
Im Pre-Internetzeitalter machte diese vom Verfassungsgericht unterstützte Regelung für TV auch Sinn. Als TV-Zuschauer nur aus einem halben Dutzend privater Sendern auswählen konnte (Öffentlich rechtliche TV-Sendern unterliegen nicht der Medienaufsicht der Behörden), war die Sorge der einseitigen Meinungsbildung berechtigt. Allein durch die Knappheit des Angebots konnte bei jedem Sender von der Möglichkeit bzw. der Gefahr der Manipulation ausgegangen werden. Diese Zeiten der wenigen Sender sind lange vorbei, doch die Regelungen bestehen immer noch.
Satellitenfernsehen bringt erstmals Vielfalt an Programmen für den Zuschauer
Seit der flächendeckenden Einführung von Satellitenfernsehen hat der Zuschauer mehrere 100 Sender zur Auswahl! Damit wurde langsam deutlich, dass Breitenwirkung zwar rein technisch möglich ist, aber schlicht durch die Vielzahl der konkurrierenden Angebote nicht mehr in dem Maße erreicht wird. Nur noch ganz wenige Sender erreichen einen Marktanteil von über 1%.
Doch auch damals rührte man an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Zulassungspflicht nicht. Einerseits ließ sich der Marktanteil nicht genau evaluieren, andererseits gab es das Argument, dass trotz des scheinbar vielfältigen Angebots eine Konzentration durch wenige Medienkonzerne vorherrsche.
Internet TV läutet das Ende der Gesetze aus dem letzten Jahrhundert ein – oder?
Doch spätestens mit der Einführung von Internet TV müssen Gesetze aus dem vergangenen Jahrhundert auf den Prüfstand. Deren Macher konnten damals nicht ahnen, welchen grandiosen Siegeszug das Internet in deutsche Haushalte halten würde.
Denn mit Internet Fernsehen sind wir zum ersten Mal in der Lage, die unabhängige Medienvielfalt wirklich zu leben. Wir erfahren derzeit eine unglaubliche Medien- und Meinungsvielfalt im Internet, von dem die Macher der Rundfunkstaatsverträge nicht zu träumen wagten.
Klein- und Kleinstsender produzieren unermüdlich jeden Tag innovative und kreative Formate – und können sie auf direktem und kostengünstigem Wege ihren Zuschauerkreisen anbieten. Das hat es so in der Medienkommunikation noch nie vorher gegeben.
Doch die alten und bis dahin durchaus notwendigen Gesetze haben noch immer Bestand und erweisen sich nun mehr und mehr als Hindernis auf dem Weg zu den Zielen, die die Schöpfer der Rundfunkstaatsverträge im Sinn hatten: mehr Medienfreiheit im Sinne einer Stärkung der demokratischen Bildung und weniger staatliche Medienkontrolle und bürokratische Gängelung.
Und so muss man sich heute die Frage stellen, ob es tatsächlich Sinn macht, dass diese Tausende von Klein- und Kleinstsender von den Medienanstalten auf Zulassungsberechtigung überprüfen werden müssen? Reichen nicht die allgemeinen Gesetze und Vorschriften aus, die die Grenzen für Meinungsäußerungen definieren (insbesondere Strafrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht)? Man könnte fast den Verdacht bekommen, dass etablierte Kreise die möglich gewordene Medienfreiheit am liebsten wieder abschaffen möchten und sie den Status quo mit den bestehenden Gesetzen und neuen verschärften Internetgesetzen absichern wollen.
Reden wir Tacheles!
Höchste Zeit also, eine offene Debatte darüber zu führen, ob die angelegten Maßstäbe für eine Zulassung noch aktuell sind. Besteht den wirklich eine einschneidende Breitenwirkung, wenn audiovisuelle Botschaften ein paar zehntausend Mal abgerufen werden? Zum Vergleich: in Deutschland werden 60 Millionen Videoclips angeschaut – täglich. Wie groß ist also deren gesellschaftliche Meinungsbildung? Sollten wir uns im Internet TV nicht an der weniger stark regulierten Presse orientieren? Hier herrscht keine derartige staatliche Kontrolle, doch die allzu oft hoch geschworene Massenverirrung findet trotzdem nicht statt. Ganz im Gegenteil erweist sich die vierte Gewalt der Demokratie mehr und mehr als verlässliches Korrektiv politsicher Entscheidungen.
Man mag die Lizenznotwendigkeit für das „herkömmliche“ Fernsehen für große Sender vielleicht noch bejahen können. Eine Zulassungspflicht für Web-TV ist im Hinblick auf die genannten Kriterien und historischen Voraussetzungen für den deutschen IPTV Verband ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Rundfunkfreiheit.
Ziehen wir nochmals die eingangs erwähnten Kriterien zu Rate: Die Aktualität, die dem Internet immanent ist, stellt kein taugliches Kriterium dar. Die ehemals gemeinte Breitenwirkung dürfte für einen einzelnen IPTV-Sender wegen der unüberschaubaren Vielzahl von Internetangeboten kaum mehr erreicht werden. Die Suggestivkraft ist schwierig zu messen und somit per se schon ein problematisches Kriterium. Dies allein rechtfertigt somit noch keine pauschale präventive Regulierung.
Fazit: es ist an der Zeit, die bestehenden Regulative an die neue Zeitrechnung anzugleichen!
Lesen Sie nächste Woche die Lösungsansätze aus Sicht des deutschen IPTV Verbands. Abonnieren Sie dazu unseren Newsfeed um immer auf dem Laufenden zu sein.
Teil2: Gespräch mit Alexander Schulz-Heyn, vom Deutschen IPTV Verband: „IPTV in Deutschland muss endlich zulassungsfrei werden!“
IPTV in Deutschland ist reguliert, basierend auf Gesetzen aus dem letzten Jahrhundert. Letzte Woche haben wir diese aktuelle Gesetzeslage und die Historie dazu betrachtet. Daraus ist hervorgegangen, dass die bestehenden Auflagen für den Rundfunk den aktuellen Gegebenheiten in der Internetbasierten Medienlandschaft nicht mehr Rechnung tragen.
Wir wollten nun vom deutschen IPTV Verband wissen, welche Vorschläge es gibt, um die rechtliche Situation zu entschärfen. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Schulz-Heyn hat darauf im Gespräch mit uns Stellung genommen.
Schulz-Heyn: Die aktuelle Sachlage ist wie bereits dargelegtsehr unbefriedigend. Um einen Schritt weiterzukommen, haben wir die Medienrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte beauftragt. Diese prüft derzeit, ob bei IPTV-Angeboten nicht ein grundsätzlich anderer rundfunkrechtlicher Ansatz gewählt werden muss.
Rundfunk hat nichts mit Internet zu tun
Die derzeitige Lage ist absurd. Das erkennt man bereits daran, dass Rundfunkrechte für das Internet gelten sollen, obwohl das Internet in aller Regel 1 zu 1 Verbindungen realisiert und mitnichten unter dem technischen Begriff des Rundfunks subsummiert werden kann. IPTV dem herkömmlichen Rundfunkregulierungssystem zu unterwerfen hilft letztlich niemandem.
Eine grundsätzliche Zulassungspflicht wird der Dynamik und Schnelllebigkeit des Internets nicht gerecht und würde eine sinnvolle Nutzung des Potenzials unmöglich machen. Zwar sind im 12. Rundfunkstaatsvertrag Ausnahmen zur Zulassungspflicht verankert, jedoch knüpfen diese teilweise an sachwidrige Kriterien an.
Insbesondere die Regelung zur Zulassungspflicht von Angeboten, die von mehr als 500 potentiellen Nutzern empfangen werden können, ist kaum nachvollziehbar. Nicht nur ist die Zahl vollkommen willkürlich gewählt, jedes Angebot im Internet kann potenziell von Internetusern aus der ganzen Welt genutzt werden. Es stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Zahl hinsichtlich der Einordnung eines Angebots als Rundfunk im Sinne der althergebrachten Kriterien haben kann (Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft).
Zudem ist problematisch, wie eine Kontrolle hierbei tatsächlich umsetzbar sein soll bzw. ob dieses Kriterium nicht höchst manipulativ und zudem sachwidrig ist. Hierbei wird nämlich in keinster Weise auf die inhaltlichen Komponenten des Angebots, sondern auf den davon völlig entkoppelten technischen Gebrauch des Servers, abgestellt.
Der deutsche IPTV Verband fordert: IPTV muss zulassungsfrei werden!
Die Sachlage ist aus Sicht des deutschen IPTV Verbands folgende: IPTV untersteht insofern dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff, als das es dem Einzelnen Kraft des Grundgesetzes die Freiheit gibt, im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorschriften mit selbst gewählten Inhalten aufzuwarten.
IPTV sollte jedoch nicht dem einfachrechtlichen Rundfunkbegriff unterworfen werden, um eine Überregulierung zu vermeiden. Statt einer höchst aufwendigen Regulierungspflicht mit nicht bis wenig praktikablen Ausnahmen sollte IPTV zulassungsfrei sein.
Gleichzeitig muss eine effektive nachträgliche Kontrolle stattfinden. Diese muss gewährleisten, dass sich die Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften -gerade im Bereich des Jugendschutzes – bewegen und andernfalls sanktioniert werden. Gleichzeitig behalten rundfunkrechtliche Grundsätze des Pressefusionsrechts ihre Gültigkeit, d.h. es muss darauf geachtet werden, dass kein Anbieter umfassende Meinungsmacht mit der damit verbundenen Missbrauchsgefahr erhält. Ob die Landesmedienanstalten dies leisten können, ist jedoch fraglich.
Wir werden jedoch alles daran setzen, die bestehende Situation zu verbessern!
Lesen Sie nächste Woche, wie sich die technischen Ansätze und damit einhergehend die Rechtesituation präsentiert. Abonnieren Sie dazu unseren Newsfeed um immer auf dem Laufenden zu sein und lesen Sie mehr zum Thema hier.
Teil 3: Gespräch mit Alexander Schulz-Heyn, vom Deutschen IPTV Verband: „Wir fordern eine Meinungsvielfalt ohne unnötige und veraltete Regulative!“
In den letzten Wochen haben wir die aktuelle Gesetzeslage, deren Historie und die Forderungen des deutschen IPTV Verbands an eine Gesetzesrevision unter die Lupe genommen. Aus Sicht des Verbands tragen die bestehenden Gesetze für den Rundfunk den aktuellen Gegebenheiten in der Internetbasierten Medienlandschaft nicht mehr Rechnung, und es gibt auch Vorschläge diese Situation zu verbessern.
Der TV-Konsum über das Internet wird immer populärer. Wir wollten wissen, wie aus Sicht des deutschen IPTV Verbandes die Rechtesituation geregelt werden sollte, um sowohl den Produzenten wie auch den Konsumentenbedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Schulz-Heyn nimmt dazu Stellung.
Der Pferdefuß mit den Gratis Angeboten
Schulz-Heyn: Eine wesentliche Aufgabe des Deutschen IPTV Verbandes ist es, sicher zustellen dass Produzenten und Kreativschaffende für die kreativen Ideen und Mühen ihrer Arbeit angemessen entlohnt werden.
Durch den Überhang an Gratis Angeboten im Netz entsteht für den Zuschauer der Eindruck, dass die Produktionen nichts kosten. Ein fataler Irrtum, der letztlich zum Nachteil für den Konsumenten werden kann. Innovation und Kreativität benötigen Anreize – natürlich auch finanzielle. Doch wenn in Zukunft ein finanzieller Rückfluss nicht im notwendigen Maße gegeben ist, kann das vielfältige Medienangebot versiegen. Die Folge wäre, dass wenige finanzstarke Medienunternehmen die Vielfalt am Markt eindämmen.
Die Werbefinanzierung von Angeboten ist nach wie vor ein wesentliches Standbein bei der Monetarisierung von IPTV Inhalten. Unser Anliegen ist es, dass sich auch Nischenangebote vermarkten lassen.
Natürlich bringt Werbung zur Deckung der Produktionskosten auch einige Nachteile mit sich. Zum einen ist sie vom Auf und Ab der Wirtschaft abhängig, wie wir in der aktuellen Finanzkrise schmerzhaft erfahren haben. Zum anderen entsteht natürlich – bewusst oder unbewusst – ein Einfluss in die redaktionelle Ausgestaltung. Oder andersherum: Einige unkonventionelle Inhalte werden erst gar nicht realisiert, weil sie nicht werberelevant sind.
Einige Angebote haben eine so große Anziehungskraft, dass Zuschauer dafür bezahlen. Wir vom Deutschen IPTV Verband fördern diese Ansätze. Wir halten unsere Mitglieder an, zu prüfen, ob dies ein gangbarer Weg für die Auswertung auch ihrer Produktionen ist. Es ist letztlich auch eine Nagelprobe, ob das TV-Angebot eine Zuschauerrelevanz besitzt.
Ein Abrufpreis ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn es keine Markt verfälschenden und subventionierten TV Angebote gibt. Die öffentlichen rechtlichen Angebote müssen hier dringend überprüft und reduziert werden – insbesondere im Bereich Sport und Unterhaltung. Wir warten mit Spannung auf die Ergebnisse des 3-Stufen-Tests der Rundfunkräte der öffentlichen Anstalten. Sollte es hier zu allzu gefälligen Gutachten kommen, werden wir intervenieren.
Wir wollen Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft
Das bringt mich zur nachhaltigen Sicherstellung von Medienvielfalt im IPTV. Wir sind fest davon überzeugt, dass Produktionen von privater Trägerschaft durchaus einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Dies fördert auch eine aufgeklärte und demokratische Gemeinschaft. Deswegen sehen wir nicht ein, dass der Grundversorgungsauftrag monopolistisch an die Öffentlich-Rechtlichen Institutionen vergeben wird und private Anbieter außen vor bleiben müssen.
Wir fordern einen Internet Rat, der aus allen Teilen der Gesellschaft besteht und transparent und objektiv evaluiert, welche TV Konzepte finanziell unterstützt werden. Zur Gegenfinanzierung des Förderprogramms können wir uns eine allgemeine Kulturflatrate und eine Abgabe durch die Internetanbieter vorstellen, die von dem Medienangebot des Internets letztlich am meisten profitieren.
Zum Schluss noch ein Abstecher in die Technologieecke: Live gestreamte Inhalte gelten nicht als zulassungsfreie Telemedien-Angebote. Sie unterliegen somit der herkömmlichen rundfunkrechtlichen Regulierung, insbesondere also der Zulassungspflicht.
Beim on-Demand-Streaming werden die Inhalte auf einem Server bereitgehalten und können somit von den Kunden jederzeit und überall abgerufen werden (sog. pull-Dienst). Da nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Nutzern das Angebot wahrnimmt, handelt es sich hierbei nicht um Rundfunk im Sinne des einfachgesetzlichen Rundfunkbegriffs.
Anders verhält es sich beim near-video-on-demand (NVoD), die dem Rundfunkbegriff zugeordnet werden. Hierbei werden die Inhalte in vom Zuschauer nicht frei wählbaren zeitlichen Intervallen gesendet (sog. Push-Dienst); dies sind oft Pay-TV-Angebote.
Insbesondere im Rundfunkrecht findet eine zunehmende Harmonisierung über europäische Richtlinien statt. Aktuell wird die Regelungen über Product Placement in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste diskutiert und wie diese im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden kann. Alles deutet auf eine Liberalisierung hin. Insofern gleichen sich jedenfalls im europäischen Raum die Rechtsgrundlagen an, sodass hier künftig weniger Widersprüche auftreten.
Problematisch ist stets die Durchsetzbarkeit der deutschen Rechtsstandards im Internet. In Deutschland gilt das Herkunftslandsprinzip, Inhalte die in Telemedien des Herkunftslandes rechtlich zulässig sind dürfen in Deutschland nicht untersagt werden. Zum anderen ist Recht natürlich auch immer eine Frage der Durchsetzbarkeit. Da wird es schwierig, wenn unzulässige Inhalte auf einem Server auf einer Südsee-Insel liegen. Im europäischen Raum ist die Haftung für Inhalte in Telemedien jedoch weitestgehend harmonisiert.
Nun müssen wir nur noch dafür sorgen, die Gesetze in Deutschland an das 20. Jahrhundert anzugleichen!